Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen ARB

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich vorgenommen werden kann, bieten Sie den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. (Sie erfolgt durch den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.) Die Anmeldung wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Reisepreis schriftlich bestätigen.

Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot annehmen.

2. Bezahlung

Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens vor Zugang der Reiseunterlagen, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6.2 genannten Gründen abgesagt werden kann. Zur Absicherung der Kundengelder hat premium trails eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Den Reisepreissicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung.

3. Leistungen 

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die aufgelisteten Angaben sind für premium trails bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss Änderungen vorzunehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von premium trails nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. premium trails wird Sie über Leistungsänderungen oder- abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird premium trails Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn premium trails in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten.

Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von premium trails über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung premium trails gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei premium trails. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

6.1. premium trails kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von premium trails nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt premium trails, so behalten Sie den Anspruch auf den Reisepreis.

6.2 premium trails kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten:

Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl. Wir informieren Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung (auch früher) der Reise und Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat premium trails den Kunden davon zu unterrichten.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl premium trails als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertag gekündigt, so kann premium trails für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist premium trails verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Sonstige Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen.

8. Haftung des Reiseveranstalters

premium trails haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

– die gewissenhafte Reisevorbereitung
– die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers
– die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen, sofern premium trailsr nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben erklärt hat;
– die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
– ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

9. Gewährleistung / Abhilfe

Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. premium trails kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.1) Minderung des Reisepreises

Für nicht vertragsgemäße Erbringung der Reise können Sie nach Rückkehr eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), es sei denn Sie unterlassen es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen.

9.2) Kündigung des Vertrages

Leistet premium trails innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder wird erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist, so kann der Reisende kündigen. Die Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von premium trails verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Das Recht des Reisenden auf Schadensersatz bleibt unberührt.

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung von premium trails für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

Mitwirkungspflicht: Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung /Tourguide mitzuteilen. Diese(r) ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Gefahren: An Mountainbike Touren und anderen sportlichen Betätigungen aller Art beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir nur, wenn uns ein Verschulden hieran trifft, nicht wenn Sie von anderen Teilnehmern verursacht wurden.

Um Unfällen vorzubeugen, besteht bei allen Touren Helmpflicht.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber premium trails geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Vertragliche Ansprüche der Reisenden verjähren nach einem halben Jahr (6 Monaten).
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, bis der Reisende oder premium trails die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

premium trails steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von premium trails bedingt sind.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

14. Veranstalter
Reiseveranstalter ist premium trails.

Alle Preise sind inklusive INSOLVENZVERSICHERUNG.

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